Elektrische Anlagen
Wer darf Prüfen?
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt einer Elektrofachkraft.
Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnische unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angeschlossen sind und über bewegliche Anschlußleitungen betrieben werden
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
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Errichten von Niederspannungsanlagen; Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art | 1 Jahr | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom Schutz- einrichtungen in nicht statonären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnische unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs- Schutzschalter ; in stationären Anlagen und nicht stationären Anlagen | 6 Monate arbeitstäglich | auf einwandfreie Funktion durch Bestätigung der Prüfeinrichtung | Benutzer |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Stationäre Anlage
Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, z.B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.
Nicht stationäre Anlage
Nicht stationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören z. B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen, fliegende Bauten.
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