Prüfung von Grabmalen
Prüfung von Grabmalen
Standsicherheit von Grabmalen
Bei der Ankündigung der jährlichen Prüfung wird in den Pressemitteilungen der Kommunen oftmals darauf verwiesen, dass nach den Vorgaben der TA Grabmal mit 300 Newton die Grabsteine auf ihre Standsicherheit hin geprüft werden. Liest man jedoch in der Friedhofssatzung der Kommune nach, so werden in der Satzung die Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Steinmetzhandwerkes bzw. die Regeln des Handwerks als verbindliche Vorgabe genannt. Somit wurden die Prüfungen nicht korrekt durchgeführt.
Man unterscheidet in folgende Inspektionsarten
Entsprechend der UVV Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) wird im §9 gefordert, dass die Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. In der Durchführungsanweisung heißt es weiter: „Bezüglich der Standsicherheit und Prüfung von Grabmalen wird z.B. auf die „Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen“ verwiesen.
Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet die jährlich Standsicherheitsprüfung mit einem Messgerät durchzuführen! Um den Kraftaufwand besser einschätzen und kontrollieren zu können, sollte man ein Messgerät verwenden. Das Prüfen von Hand bedeutet nicht, dass mit verminderter Last geprüft werden kann. Auch wenn von Hand geprüft wird, ist die vom Regelwerk vorgeschriebene Prüflast einzuhalten. Da der Mensch keine Sensoren für den Kraftaufwand besitzt, ist das Prüfen der Grabsteine insbesondere bei 50 daN (kg) Prüflast problematisch. Weiterhin ist die Lage, Zugänglichkeit und Höhe der Grabsteine ein nicht zu unterschätzender Faktor. Insbesondere, wenn die Grabsteine ab 70 cm Höhe entsprechend der Richtlinie des Bundesverbandes Deutscher Steinmetzen jährlich mit 50 daN (kg) geprüft werden müssen.
Beide Regelwerke, sowohl die BIV-Richtlinie als auch die TA Grabmal fordern, dass nur fachkundige Personen die jährliche Standsicherheitsprüfung ausführen. Vorgaben durch die Regelwerke Die fachkundigen Personen für die jährliche Standsicherheitsprüfung müssen im Rahmen einer Schulung qualifiziert worden sein. Die Prüfer sind im Rahmen einer Schulung mit den fachtheoretischen und fachpraktischen Grundlagen vertraut zu machen. Wenn nicht fachkundige Personen die Prüfung durchführen, ist sie formal anfechtbar.