Sicherheitsfachkraft (SiFa)

Sicherheitsfachkraft (SiFa)

(Fachkraft für Arbeitssicherheit - FaSi)

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und in allen Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

Für kleine Unternehmen bestehen Sonderregelungen entsprechend den Regelungen der DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 des jeweiligen Unfallversicherungsträgers, zu dem das kleine Unternehmen gehört. Danach kann der Unternehmer mit einer begrenzten Zahl von Beschäftigten nach einer Motivations- und Informationsschulung die sicherheitsfachliche Betreuung durch eine externe FASi auf selbstermittelte Bedarfsfälle beschränken.

  Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen auf, für die jeweils feste Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gelten. Die Betriebe sind über ihre jeweiligen Betriebsart den Betreuungsgruppen zugeordnet (Zuordnung DGUV Vorschrift 2 ab Seite 18). Für die Grundbetreuung ist je nach Zuordnung in eine der drei Gruppen folgende Einsatzzeit in Stunden pro Beschäftigtem/r und Jahr erforderlich.

  Bei Feststellung der Zahl der Beschäftigten zur Zuordnung der Betreuungsmodelle sind teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.

Treten Sie gern mit uns in Kontakt und lassen Sie sich durch unsere freundlichen Mitarbeiter von unseren Fähigkeiten überzeugen

Wir freuen uns auf Sie.