Spielplatzprüfer
Spielplatzprüfer
Sicherheit für Ihre Kinder
Wussten Sie schon?
- Betreiber von Spielplätzen sind für die Sicherheit der Anlage verantwortlich.
- Zur Vermeidung von Unfällen ist eine gewissenhafte Prüfung der Spielplatzsicherheit erforderlich.
- Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht nach BGB §§ 823ff, haben Spielplatzbetreiber Ihre Spielplätze nach DIN EN 1176 zu bauen und zu warten.
- Die Norm EN 1176 beschreibt Anforderungen an Geräte, das Umfeld, die Inspektion und die sicherheitstechnische Überprüfung.
- Für die Planung und den Betrieb sind zusätzlich die DIN EN 18034 zu beachten. Diese richtet sich an Planer von Spielplätzen.
Man unterscheidet in folgende Inspektionsarten
Diese dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können, z.B. können diese in Form von zerbrochenen Teilen, zerbrochenen Flaschen in Erscheinung treten. Für stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann eine tägliche Inspektion dieser Art erforderlich sein. Ausbildung: Sachkunde nach DIN EN 1176
Hierbei handelt es sich um eine detaillierte Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlange insbesondere in Bezug auf jedweden Verschleiß. Diese Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller-Anweisungen vorgenommen werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Teile gelegt werden, die auf Dauer abgedichtet sind. Ausbildung: Sachkunde nach DIN EN 1176
Anmerkung: Beispiele für die visuelle und operative Inspektion sind Sauberkeit, Bodenfreiheit, Beschaffenheit der Bodenoberfläche, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, fehlende Teile, übermäßiger Verschleiß (von beweglichen Teilen) und bauliche Festigkeit.
Die jährliche Hauptinspektion wird zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen vorgenommen, z.B. Übereinstimmung mit dem/den relevanten Teil(en) von EN 1176, einschließlich jeder Veränderung als Folge der Beurteilung der Sicherheitsmaßnahmen, Witterungseinflüsse, Vorliegen von Verrottung oder Korrosion, sowie jeglicher Veränderung der Anlagen-Sicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten bzw. ersetzten Anlagenteile. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Teile gelegt werden, die auf Dauer abgedichtet sind. Ausbildung: Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161
Anmerkung: Die jährliche Hauptinspektion kann die Freilegung bestimmter Teile erforderlich machen. Zusätzliche Maßnahmen können notwendig sein, um andere mögliche Schäden an der Baustruktur festzustellen.
Teilnahmevoraussetzung für die Sachkunde nach 1176